Inhaltsverzeichnis
2.2.1 Der Startzeitpunkt
Schon der Startzeitpunkt ist nicht beliebig wählbar. Wichtig ist, dass ein eventuell vorgeschriebener, maschinenspezifischer Mindest-Zeitabstand zum vorherigen Abschaltzeitpunkt eingehalten wird. Dieser kann bei einer durchgewärmten Maschine im Stundenbereich liegen. In diesem Sinn bedeutet ein Startversuch keine Durchwärmung. Die Wartezeit ist notwendig, da in der Auskühlphase nach dem Abschalten in Verdichter und Turbine, als Folge thermischer Konvektion, temporäre Wellen- und Gehäuseverformungen auftreten können ( "Bild 2.2-1" und "Bild 2.2-1"). Während des Hochfahrens entwickeln sich im ungünstigen Fall gefährliche Vibrationen und Anstreifvorgänge mit einer Schädigung der beteiligten Komponenten (siehe Kapitel 2.4).
Potenzielle Folgen sind:
- Überhitzung der Turbine,
- Gewaltüberlastung der Beschaufelung,
- Festigkeitsabfall des Verdichterrotors (Querschnittsschwächung, Überhitzung),
- Schwingbrüche,
- Lagerschäden.
Beim Start tritt hinter der Brennkammer, d.h. in der Turbine, ein typischer zeitabhängiger Temperaturverlauf ein. Besonders auffällig ist die kurzzeitige Temperaturspitze beim „Zünden der Brennkammer“. Diese Temperaturspitze kann von den Heißteilen im Gasstrom nur für kurze Zeit ohne merkliche Lebensdauerverkürzung ertragen werden. Wird diese Temperaturspitze fehlerhaft verstärkt, führt das zur Schädigung der Heißteile. Für eine solche Überhitzung kann ein Pumpen des Verdichters ( "Bild 3.1.1-2") das Verhalten der Regler oder des Einspritzsystems, die Fehlfunktion der Überwachungssonden oder unzureichende Drainage bei einem vorhergehenden Startversuch ursächlich sein.