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4.3 Überholung und Reparatur im “Shop”

 Überholung und Reparatur sind Vertrauenssache! Welcher Autobesitzer ist sich dessen nicht bewusst. Früher konnte man, je nach Geschick und Fachkenntnis, einiges selbst machen. Eine vorhergehende Inaugenscheinnahme war möglich, da alles noch weitgehend offen lag. So ließen sich die zu erwartenden Kosten vom Nutzer einschätzen. Heute, im Zeitalter der „totalen Elektronik“ und gekapselter Motoren, ist es damit weitgehend vorbei. Da kann einen das Gefühl des Ausgeliefertseins schon überkommen. Den Kostenvoranschlag der Werkstatt können wir, was die Notwendigkeit von Aktivitäten anbetrifft, kaum nachprüfen. Also steigt die Verunsicherung. Der Fatalismus des Schicksalsschlags tritt ein. Im Zweifelsfall werden wir wohl den Empfehlungen der Werkstatt zustimmen müssen.

Warum soll dieser Trend dem Betreiber einer Gasturbine erspart bleiben? Im Gegenteil, es geht um noch mehr Geld, Hochtechnologie und höchstbeanspruchte Bauteile. Einen Vorteil hat jedoch der fachkundige Betreiber. Boroskopinspektionen geben vorab Bewertungsmöglichkeiten. Später im Reparaturshop kann der Betreiber sich die Bauteile, die zur Bewertung und zum Austausch anstehen, ansehen. So lassen sich die Empfehlungen des OEM einigermaßen nachvollziehen. Auch die Einschätzung der Versicherung kann hilfreich sein. Bei der Entscheidung über Reparatur oder Neuteileinsatz kann der fachkundige Betreiber sein Risiko sicherer einschätzen und seine Entscheidungen besser verantworten. Das sollte dem gegenseitigen Vertrauen der Partner, Betreiber und Shop, förderlich sein.

Die Entscheidung über Austausch oder Reparatur der Bauteile hängt in hohem Maß vom Betriebsprofil der Gasturbine ab (Lit 4.3-1, Bild 2.2-4 und "Bild 2.2-5"). Ein Spitzenlastbetrieb hat andere Prioritäten als eine Grundlastmaschine oder eine Maschine bei der in erster Linie die Wärmeproduktion für Heizzwecke bzw. Prozesstechnik im Vordergrund steht. Dabei sind auch die Folgen eines vorzeitigen Ausfalls zu betrachten, was den akzeptablen Reparaturaufwand beeinflusst. Wie schon in Kapitel 0 deutlich gemacht, ist Überholung und Reparatur nicht zuletzt Vertrauenssache.

In diesem Sinn ist der Reparaturshop “ein Ort unseres Vertrauens“. Um ein solches Vertrauen zu erwerben, sind auch technische Voraussetzungen zu erfüllen (Lit. 4.3-2). Es sollte natürlich möglichst viel Erfahrung mit unserem Gasturbinentyp vorliegen. Die benötigten Austauschteile müssen am Lager vorhanden oder rechtzeitig beschaffbar sein. Der “Shop“ muss aber auch über die erforderlichen, vom OEM zugelassenen, Reparaturtechnologien bei sich oder bei kompetenten bzw. (vom OEM) ‘bestätigten’ Zulieferern verfügen. Erfahrenes Fachpersonal ist unerlässlich, mit denen die in unserer Gasturbine befindlichen Technologien, insbesonders die „neuen“, optimal behandelt werden können. Hierzu gehören:

Alle Arbeiten sollten erprobt, vom OEM festgeschrieben und zugelassen sein. Sie sind nachvollziehbar in spezifikationsgerechten Arbeitsplänen und Befundberichten zu dokumentieren. Zuerst stellt sich die Frage, welche Bauteile überhaupt getauscht werden müssen? Lohnt es sich, Bauteile zu reparieren oder ist es sinnvoller, diese bis zur nächsten Überholung weiter zu betreiben, auch wenn dann die Reparaturgrenzen überschritten werden und ein Neuteileinbau zwingend wird? Welches potenzielle Risiko besteht bei wiederverwendeten Teilen oder Reparaturteilen? Ein Beispiel sind Heißteilschrauben.

Der Betreiber hat einerseits Interesse am Einbau neuer oder in ihrem Betriebsverhalten neuwertiger Ersatzteile. Andererseits muss er auf die Kosten achten und nicht notwendige vermeiden (Bild 4.3- 1). So kann es sich herausstellen, dass die Lebensdauer der Neuteile wegen einer Lebensdauerbeschränkung anderer Komponenten gar nicht voll genutzt werden kann. Zu beantworten sind Fragen wie:

Hier ist zum einen die Beratung durch den OEM und die Versicherung wichtig. Wenn diese keine deckungsgleiche Interessenlage haben, kann eine fachkundige unabhängige Beratung hilfreich sein. Die Entscheidung wird umso sicherer, je mehr Informationen zum Betrieb und den Schädigungsmechanismen der auszutauschenden Bauteile vorliegen. Dabei ist es besonders hilfreich, wenn die geschädigten Bauteile einer Schadensanalyse zur Verfügung stehen. Sie gehören zunächst dem Betreiber, im Versicherungsfall gegebenenfalls der Versicherung und sind auf Wunsch diesen zu übergeben. So wie das von einer Autowerkstatt ebenfalls verlangt werden kann.

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